2. Entwurf des Regionalplan Südwestthüringen veröffentlicht
Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen, https://regionalplanung.thueringen.de/suedwestthueringen/ , arbeitet aktuell an der Aufstellung eines neuen Regionalplanes. Gesetzliche Grundlage für die Planungen auf Landesebene ist u.d. das Thüringer Landesplanungsgesetz, https://innen.thueringen.de/kommunales/strategische-landesentwicklung-und-demografie/raumordnung-und-landesplanung.
Die Aufmerksamkeit der Bürger erlangt der aktuell vorgelegte 2. Entwurf des Regionalplanes durch die Ausweisung von Windvorranggebieten.
Übersichtskarte1 des 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen für die Region Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Das für den Bereich der Stadt Steinbach-Hallenberg relevante Windvorranggebiet ist das Gebiet W-17 Tellerberg . Das Gebiet befindet sich rechts der Landstraße von Viernau nach Schwarza. Biegt man am Ortseingang Schwarza Richtung Christes ab, kann man nach ca. 200m rechts Richtung Tellerberg fahren (unbefestigter Waldweg). Für die Gemarkung Steinbach-Hallenberg ist das Gebiet durch die Nähe zum Ortsteil Viernau relevant.
Übersichtskarte des 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen für die Stadt Steinbach-Hallenberg – Bereich Windvorranggebiet 17 Region Viernau/Schwarza
Alle Dokumente zum 2. Entwurf des Regionalplanes sind auf folgender Internetseite veröffentlicht: https://regionalplanung.thueringen.de/suedwestthueringen/regionalplan-suedwestthueringen/aenderung-des-regionalplanes/entwurf/entwurfsstand-032026
Download der Übersichtskarte im Original: Entwurf_Regionalplan_Südthüringen_Raumnutzungskarte-Ostblatt.pdf
Download 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen: zweiter_Entwurf_Regionalplan_Südwestthüringen.pdf
Folgen des Beschluss des Regionalplanes und Ausweisung eines Windvorranggebietes:
- Windkraftanlagen können in den ausgewiesenen Gebieten unter erleichterten Bedingungen errichtet werden
- Bau von Windkraftanlagen außerhalb der Windvorranggebiete ist nicht möglich.
Das Ausweisen von Vorrranggebieten hat damit eine Doppelwirkung. Durch Ausweisung der Gebiete erfolgt eine Konzentration der Windräder. Wildwuchs soll verhindert werden. Andererseits werden mit Ausweisung der Gebiete weit vor dem eigentlichen Bau Festlegungen getroffen. In der konkreten Umsetzungsphase sind Einwendungen gegen entsprechende Projekte nicht mehr möglich. Insbesondere auf Grund der Entwicklung von Größe (Höhe) und Auswirkungen von Windkraftanlagen kann damit eine nach heutigem Stand noch nicht absehbare Beeinträchtigung der Bevölkerung zementiert werden.
Daher ist es wichtig und notwendig, die Bevölkerung frühzeitig zu informieren und umfangreich zu beteiligen.
Bürgerinitiativen im Landkreis
Als Reaktion auf die Veröffentlichung des 2. Regionalplanes haben sich verschiedene Bürgerinitiativen gegründet, um die Bürger zu informieren und bei Erstellung von Einwendungen zu unterstützen.
Verein Dolmarfreunde: https://dolmar.online/windenergie-in-der-dolmarregion/
Windwiederstand: Bündnis mehrerer Bürgerinitiativen aus Südthüringen: https://windwiderstand.de
Bürger, die mit den Planungen im 2. Entwurf nicht einverstanden sind, können ihre Einwendungen bis zum 20.07.2026 einreichen. Insbesondere die Website www.windwiderstand.de bietet hierfür ein hervorragendes Onlinetool: https://windwiderstand.de/post/stellungnahme-guide/ .
Mit dem Tool https://windwiderstand.de/post/stellungnahme-guide/ lassen sich individuelle, konkrete Stellungnahmen für das betreffende Windvorranggebiet, für Steinbach-Hallenberg W-17, nach fachlichen Kriterien erstellen.
Frist für das Einreichen von Einwendungen: 20.07.2026
Als Ortsverband stehen wir für alle Fragen zum Regionalplan gerne zur Verfügung.





