Ehrenamt Förderung Thüringen 2027
18,5 Millionen EUR Förderungmittel – Beantragung ab 15.08.2026
Die Thüringer Landesregierung setzt auch 2027 auf das Engagement der Bürger im Ehrenamt und unterstützt das Ehrenamt mit Fördermitteln in Höhe von 18,5 Millionen Euro. Wer sich in Thüringen ehrenamtlich engagiert, kann ab 15. August Fördermittel beantragen. Die Fördermittel stehen bereit, damit Vereine und Initiativen ihre Ideen umsetzen können.

Förderanträge müssen digital gestellt und das eigene Projekt selbst eingeschätzt werden. Aus den Angaben des Förderantrages ergeben sich Punkte, die über die Vergabe entscheiden. Zuständig für die Umsetzung ist das Landesverwaltungsamt in Weimar.
Anträge für 2027 können vom 15. August bis 15. Oktober 2026 über das Förderportal gestellt werden.

Häufige Fragen zur Förderung des Ehrenamtes und zur Beantragung der Fördermittel:
Quelle: https://thueringen.de/ehrenamt/foerderung#c56464
• Einzelpersonen
• Gruppen und Initiativen
• juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts ,
deren bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement auf der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung für das Gemeinwohl unentgeltlich beziehungsweise ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt und im öffentlichen Interesse liegt oder gemeinnützige, kirchliche beziehungsweise mildtätige Zwecke fördert.
Nicht gefördert wird/werden insbesondere:
• wer für sein öffentliches Ehrenamt Entschädigungs- oder sonstige Ausgleichsleistungen erhält.
• wer seine Tätigkeit für eine kommerzielle, gewinnorientierte Organisation ausübt.
• politische Parteien oder deren Jugendorganisationen, parteinahe Stiftungen sowie vergleichbare sonstige politisch aktive Einzelpersonen, Gruppen, Wählerinitiativen und Organisationen.
• Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen und ihre Jugendorganisationen sowie deren Interessenvertretungen.
Folgende Themen und Tätigkeiten werden gefördert:
• Heimat, Demokratie, Europa, Brauchtum und Kultur
• Sport, Bildung und Gesundheit
• Brand-, Katastrophen- und Heimatschutz
• Soziales, Kirche, Religion und Weltanschauung
• Tier-, Natur- und Umweltschutz, Arterhaltung und Tierhaltung
Projekte durch Zuschüsse in Höhe von 5.000 EUR bis 50.000 EUR
Kooperationsprojekte durch Zuschüsse von 5.000 EUR bis 100.000 EUR
Ziel: Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtliche Engagement in Thüringen.
Eigenanteil: 10 % Anteilsfinanzierung
Härtefall-, Entschädigungs- und sonstige Unterstützungsmaßnahmen werden als öffentlich-rechtliche Billigkeitsleistung aus dem Thüringer Ehrenamtsfonds gewährt. Die Höhe wird im Einzelfall bestimmt.
Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen
z.B. Feste, Lesungen, Ausstellungen, Musik-. Informations- und Werbeveranstaltungen sowie nationale und internationale Begegnungs- und Partnerschaftsprojekte zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements. Hierzu gehören z.B. auch Aufwendungen für Dolmetscher. Der Zuschuss beträgt bis 10.000 EUR jährlich pro Organisation (Letztempfänger). Bei Kooperationsveranstaltungen und/oder mehreren Trägern kann dieser Betrag auf bis zu 15.000 EUR erhöht werden. Eine Übernahme von GEMA-Gebühren erfolgt ausschließlich im Rahmen von Pauschalverträgen.
Ehrenamtliche Betreuung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenslagen und in Not
Zuschuss in Höhe von jährlich bis zu 840 EUR zu den tatsächlichen Aufwendungen der/des Betreuenden/Begleitenden
Nachwuchsgewinnung von und für Vereine insbesondere von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien
durch lokale Kooperationsprojekte mit Kindergärten, allgemeinbildenden und Berufsschulen. Der Zuschuss beträgt bis 10.000 EUR jährlich pro Organisation (Letztempfänger). Bei Kooperationsveranstaltungen und/oder mehreren Trägern kann dieser Betrag auf bis zu 15.000 EUR erhöht werden. Eine Übernahme von GEMA-Gebühren erfolgt ausschließlich im Rahmen von Pauschalverträgen.
Individuelle Würdigung von bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierten natürlichen und juristischen Personen sowie Gruppen/Initiativen
Der Zuschuss zu den geplanten Ausgaben für Ehrungen und Preise beträgt bis zu 2.500 EUR. Soll die Ehrung während einer Veranstaltung erfolgen, kann die Förderung für Veranstaltungen zusätzlich beantragt werden.
Aus-, Fort- und Weiterbildung für bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierte natürliche Personen in allen Altersgruppen.
Zuwendungen sollen als feste Pauschale gewährt werden. Teilnahme in Präsenz bis 250 EUR und online bis zu 100 EUR je Teilnehmenden/Tag. Zuwendungsfähig sind auch notwendige Hilfsmittel (z.B. wie Kommunikationshilfen) für Menschen mit Behinderung.
Zuschüsse zum Erwerb kostenpflichtiger Lizenzen im Zusammenhang mit Aus-, Fort- und Weiterbildungen
Förderung von bis zu 500,-EUR je Lizenz
Digitalisierung im Bereich der Vereins- und Verbandsarbeit und bei deren Kommunikation
mit jährlich bis zu 10.000 EUR pro Organisation (Letztempfänger), einschließlich investiver Maßnahmen
Öffentlichkeitsarbeit von Gruppen/Initiativen, Vereinen, Verbänden und Organisationen
Förderung bis zu 2500,- EUR je Leistungsempfänger (Organisation)
Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz
Zahlungen an Mitglieder mit besonderen Aufgaben bei Veranstaltungen, wenn die Gruppe/Initiative oder Organisation zumindest Mitveranstalter ist oder im Rahmen der Mitgliederbetreuung. Es wird ein Festbetrag als Budget gewährt. Die Höhe richtet sich nach den im Antrag benannten konkreten Personen/Funktionen (bis zu 840 EUR pro Person, maximal 5.000 EUR/jährlich pro Gruppe/Initiative oder Organisation)
Modellprojekte, mit denen Formen des Ehrenamtes erprobt und/oder Menschen für das Ehrenamt gewonnen, sie motiviert und bei der Ausübung des Ehrenamtes unterstützt werden sollen.
Mit Modellprojekten soll Neues ausprobiert werden können und Ideen zur Stärkung des Ehrenamtes verwirklicht werden, an die noch niemand gedacht hat. Beantragt werden können Zuwendungen in Höhe von 5.000 EUR bis 50.000 EUR; bei Kooperationsprojekten bis 100.000 EUR.
Unterstützung der ehrenamtlichen Betätigung von Menschen mit Behinderungen
Zuwendungen können beantragt werden für Aufwendungen und Sachkosten zur Unterstützung der ehrenamtlichen Betätigung von Menschen mit Behinderungen in Höhe von bis zu 2.500 EUR
Investitionszuschüsse für eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts
mit jährlich bis zu 20.000 EUR pro Organisation (Letztempfänger)
Für die einzelnen Förderbereich wird mit Einreichung des Antrags auf Zuwendung der vorzeitige Maßnahmenbeginn bei Projekten zugelassen, die eine beantragte Zuwendungshöhe von 50.000 Euro nicht überschreiten und bei Antragstellung noch nicht begonnen sind. Das heißt, der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist hier inkludiert und muss nicht zusätzlich beantragt werden. Der Vorzeitige Maßnahmenbeginn erfolgt auf eigenes finanzielles Risiko der Antragstellenden.
Für das Zuwendungsverfahren (Projektförderung) ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) zuständig.
Die Unterstützung durch PDF-DateiBilligkeitsleistungen erfolgt aus dem Landesehrenamtsfonds. Für das Verfahren ist die Thüringer Staatskanzlei (TSK) zuständig.
Ja! Für einzelne Maßnahmen, Projekte und Kooperationsprojekte ist der Antrag auf Zuwendung über das Förderportal des TLVwA (externer Linkhttps://www.foerderportal-thueringen.de/login.xhtml) zu stellen.
Bei mehreren Antragstellenden ist im Antrag zu benennen ein Bevollmächtigter, der für alle verantwortlich tätig ist und auch Erklärungen für sie abgibt oder zumindest ein Zustellbevollmächtigter, der für alle die Post empfängt und auch berechtigt ist, den Antrag für die anderen in das Förderportal einzustellen.
• Namen, Anschriften von Antragstellenden und Beteiligten.
• Projektbeschreibung (maximal 2.500 Zeichen, ca. 1,5 DIN A 4 Seiten).
• Bei Kooperationsprojekten für die einzelnen Maßnahmen/Projekte.
• Bei Unterstützungsleistungen eine konkrete Beschreibung der Notlage.
• Angabe eines Kontos, auf das Fördermittel gezahlt werden sollen.
Für alle Anträge:
• Personalausweis als Antragsteller oder dessen gesetzlicher Vertreter.
• Gegebenenfalls den Personalausweis als Bevollmächtigter oder Zustellbevollmächtigter.
• Je nach Organisationsform z.B. die Vereinssatzung, eine Zweckvereinbarung, einen Gesellschaftsvertrag oder bei Gruppen/Initiativen eine Mitgliederliste.
• Wenn vorhanden, Registereintragungen wie z.B. den Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister.
• Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes oder eine Gemeinwohlbestätigung durch das Landratsamt, die kreisfreie Stadt oder eine Freiwilligenagentur in öffentlicher Trägerschaft); Nachweis entfällt bei Körperschaften etc. des öffentlichen Rechts.
PDF-DateiGemeinwohlbestätigung (PDF, barrierefrei)
Bei Anträgen auf Zuwendungen zusätzlich:
• Bei Investitionen (z.B. in Gebäude) gegebenenfalls die Zustimmung der Eigentümer.
• Eventuell ergänzende Unterlagen zur Projektbeschreibung (z.B. eigne Prospekte oder Flyer).
Bei Anträgen auf Billigkeitsleistungen zusätzlich:
Bei existentiellen Notlagen (Vereine, Initiativen und Institutionen):
• Der Nachweis oder zumindest die Glaubhaftmachung einer existenzbedrohenden Notlage; eine Bestätigung der Bedeutung der Organisation für die Entwicklung des Ehrenamts und bürgerschaftlichen Engagements im Freistaat Thüringen durch eine Erklärung einer öffentlichen Stelle und/oder eines Verbandes/Dachverbandes, dem man angehört. Eine Begründung/Bestätigung, dass mit einer Hilfe die Fortexistenz langfristig gesichert werden kann.
Bei der Übernahme von Kosten für Rechts- und Steuerberatung für Vereine:
• Der Nachweis oder zumindest die Glaubhaftmachung der Notwendigkeit einer Beratung und des Fehlens von Eigen- und Drittmitteln und der Möglichkeit einer unentgeltlichen „Pro-Bono-Hilfe“
Bei Unfall- und Gesundheitsschäden sowie in Haftpflichtfällen:
• Unterlagen zur Glaubhaftmachung, dass das bürgerschaftliche Engagement oder die ehrenamtliche Tätigkeit ursächlich für die eingetretenen Schädigungen ist und eine unbillige persönliche oder wirtschaftliche Härte vorliegt, die durch eine finanzielle Unterstützung gemildert werden kann.
PDF-DateiZum Antrag auf Billigkeitsleistung (PDF, barrierefrei)
Nein. Einmal angelegt kann ich den Antrag immer wieder aufrufen und verändern. Ist er abgesendet, muss ich zur Änderung mit der Bewilligungsstelle sprechen. Das geht über das Portal unmittelbar.
Nein. Es besteht kein Anspruch auf Zuwendungen oder Billigkeitsleistungen. Es ist immer erforderlich, dass Mittel aus dem Landeshaushalt (noch) zur Verfügung stehen.
Für Zuwendungen bei Maßnahmen und Projekten (einschließlich Kooperationsprojekten) gelten folgende Antragsfristen:
• Projektförderung 2026 vom 01.12.2025 bis 15.04.2026
• Projektförderung 2027 vom 15.08.2026 bis zum 15.10.2026
• Billigkeitsleistungen können jederzeit beantragt werden.
PDF-DateiAntrag auf Billigkeitsleistung (PDF, barrierefrei)
Änderungen werden auf der Internetseite https://thueringen.de/ehrenamt/foerderung bekannt gegeben.
Der CDU Stadtverband Steinbach-Hallenberg unterstützt bei der Antragstellung!
Ihr habt Fragen oder benötigt Unterstützung bei der Beantragung der Förderung? Verwendet dafür bitte nachfolgendes Kontaktformular. Wir melden uns bei Euch und helfen, den Antrag auf Fördermittel für das Ehrenamt zu erstellen und einzureichen.
