Liebe Steinbach-Hallenbergerinnen, liebe Steinbach-Hallenberger,

unsere Stadt liegt uns am Herzen. Weil wir hier zu Hause sind, weil wir hier leben und weil wir daran glauben, dass wir gemeinsam so viel erreichen können. Politik bedeutet für uns als CDU Ortsverband Steinbach-Hallenberg, unsere Stadt und unsere Ortsteile zu stärken – für die Menschen, die hier leben und arbeiten, die ihre Kinder großziehen und hier alt werden.

Wir wollen Steinbach-Hallenberg voranbringen, nicht mit leeren Versprechen, sondern mit echtem Einsatz. Es geht darum, zuzuhören, mutig zu entscheiden und die Dinge anzupacken, die uns allen wichtig sind. Unsere Stadt verdient frische Ideen, ehrliche Gespräche und einen echten Austausch, bei dem jede Stimme zählt.

Lassen Sie uns Steinbach-Hallenberg gemeinsam gestalten. Eine Stadt, die lebendig ist, die zusammenhält und in der sich alle Generationen wohlfühlen können. Wir sind für Sie da – für Ihre Sorgen, Ihre Wünsche und ihre Visionen. Zusammen erreichen wir mehr. Jetzt ist die Zeit, Steinbach-Hallenberg die Zukunft zu geben, die wir uns alle wünschen!

Achim Hofmann, Vorsitzender des CDU Ortsverbandes und der CDU Fraktion im Stadtrat Steinbach-Hallenberg.

Kandidat Bürgermeister 2025 Steinbach-Hallenberg Achim Hofmann

Kandidat Bürgermeister 2025 Steinbach-Hallenberg Achim Hofmann

Die Ziele des CDU Ortsverbandes für Steinbach-Hallenberg

1. Kinder, Jugend und Familie

Familienleben und ein gutes Umfeld sind Voraussetzungen für unser aller Zusammenleben und die positive Entwicklung unserer Kinder. Das ist die Basis unserer Gesellschaft. Wir kümmern uns um die Bedürfnisse unserer Familien und Kinder im Haseltal.

  • Einrichtung von attraktiven öffentlichen Spielplätzen für alle Altersgruppen
  • Schaffung von ausreichendem und bezahlbaren Wohnraum
  • Förderung von Bildung und Abbau des Lehrermangels
  • Unterstützung des Kinder- und Jugendbeirates

2. Sichere Zukunft durch starke Wirtschaft

Wir stehen für eine starke Wirtschaft in Steinbach-Hallenberg, als elementare Voraussetzung für eine solide Finanzierung der Stadtentwicklung. Wir kämpfen für den Erhalt eines starken Grundzentrums.

  • Unterstützung der Schulen bei der Vermittlung von Praktikumsplätzen in der einheimischen Wirtschaft
  • Entwicklung weiterer Schulpartnerschaften mit kommunalen Unternehmen, mit dem Ziel, jungen Menschen in der Heimat eine Perspektive zu geben
  • Förderung des Innovationsstandortes Steinbach-Hallenberg mit guten Arbeitsbedingungen

3. Unser Haseltal Steinbach-Hallenberg – unsere Heimat

Damit Steinbach-Hallenberg wächst und gedeiht, setzen wir uns für eine umsichtige und verantwortungsvolle Stadtplanung ein. Wir wollen die Attraktivität unserer Ortsteile ausbauen und die Wohn- und Lebensqualität für alle Bürger weiter verbessern.

  • Ideen für ein attraktives Stadtbild vorantreiben
  • Entwicklung eines leistungsfähigen Straßennetzes (und Brückenbau)
  • Stärkung der Einzelhandelsstruktur und Gastronomie

4. Tourismus als Indikator für Lebensqualität

Wir setzen uns für ein neues Tourismuskonzept für das Haseltal ein.

  • Förderung eines sanften Tourismus als wirtschaftlicher Aspekt
  • Entwicklung von zusätzlichen touristischen Angeboten im Haseltal
  • Verbesserung der Wander-Infrastruktur (Wege und Beschilderung)

5. Stärkung der Vereine – Motor des gesellschaftlichen Lebens

Wir fördern das Engagement unserer Vereine und der zahlreichen ehrenamtlichen Helfer.

  • Entwicklung sportlicher und kultureller Angebote und abwechslungsreicher Freizeitaktivitäten
  • Sanierung des Steinbacher Schwimmbades und Erhalt aller Schwimmbäder
  • Unterstützung des Ehrenamtes, insbesondere unserer Vereine im Haseltal
  • Förderung traditioneller Veranstaltungen

6. Innovatives Verkehrskonzept und moderner ÖPNV für eine nachhaltige Mobilität

  • Einrichten eines Bürgerbusses
  • vorhandene Buslinien sichern und ausbauen für eine bessere Verkehrsanbindung
  • Unterstützung der Bestrebungen für die Entwicklung eines Radwegenetzes

7. Mit der Digitalisierung der Kommunalverwaltung in die Zukunft

Wir setzen uns für die Optimierung von Verwaltungsabläufen und die Verbesserung des Leistungsangebotes des Bürgerservice ein.
Wir fordern:

  • offenes Rathaus
  • Verschlankung der Verwaltung, Verbesserung der Online-Leistungen
  • Verwaltung als Dienstleister für den Bürger
Aktuelle Themen...
5. Juni 202611. Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Steinbach-Hallenberg Mittwoch, 10.06.2026 – 18:30 Uhr – Rathaussaal Steinbach-Hallenberg Tagesordnung öffentlicher Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Steinbach-Hallenberg Öffentlicher Teil 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.03.2026 4. Beschluss: Haushaltswirtschaftliche Sperren Haushalts-Plan 2026 Download der Beschlussvorlage: Beschlussvorlage_041-8-2026-HFA.pdf 5. Beschlussempfehlung: Überplanmäßige Ausgabe für Ausbau der Straße Breitenberger Weg OT Viernau 6. Beschlussempfehlung: Überplanmäßige Ausgabe für Baumaßnahme Grabendurchlass Mühlstraße 7. Beschlussempfehlung: Überplanmäßige Ausgabe Straßenbeleuchtung (Tischvorlage) 8. Festsetzung der Tagesordnung Stadtratssitzung am 25. Juni 2026 9. Anfragen von Ausschussmitgliedern 10. Informationen Bürgermeister/ Verwaltung 11. Sonstiges Wichtigster Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss werden die Finanzen der Stadt Steinbach-Hallenberg sein. Nachdem es Anzeichen gibt, dass sich die geplanten Steuereinnahmen nicht realisieren, ist in der Beschlussvorlage 041/8/2026/HFA der Erlass haushaltswirtschaftlicher Sperren geplant. Das bedeutet: geplante Investition können vorerst nicht umgesetzt werden und erhalten einen Sperrvermerk. Insgesamt erfordern die zu erwartenden Mindereinnahmen ein Sparvolumen in Höhe von ca. 1 Million EUR. Bericht zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 11.06.2026 Nach Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Bestätigung der Tagesordnung folgte der wichtigste Tagesordnungspunkt 4: Haushaltswirtschaftliche Sperren Haushalts-Plan 2026. Die Kämmerei erläuterte den Stadträten die aktuelle wirtschaftlichen Lage der Stadt Steinbach-Hallenberg. Dabei wurden u.a. die Ergebnisse der Jahresrechnung 2025 und die Steuerschätzung 2026 präsentiert. Im Anschluss wurden die Auswirkungen auf den Haushalt 2026 erläutert und die mit Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 041/8/2026/HFA vorgeplanten Haushaltssperren besprochen. Die Fraktion der CDU stellte einen Antrag, die Position 2.4602001.935000, Spielplatz Wolffstraße Steinbach-Hallenberg, neues Spielgerät , Haushaltsansatz 15.000 EUR aus der Liste der Haushaltssperren zu streichen und konnte die Mitglieder des HFA überzeugen. Nachdem auch von Seiten der Finanzverwaltung ein OK signalisiert wurde, wurde der Posten „Spielgerät für Spielplatz Wolffstr. Steinbach-Hallenberg aus der Liste der Haushaltssperren gestrichen. Allgemein: aus Sicht der CDU hat sich mit dem Sachverhalt, zu erwartende Steuermindereinnahmen der Gewerbesteuer in Höhe von ca. 1.000.000 EUR, die bereits in der Haushaltsrede des CDU Fraktionsvorsitzenden Achim Hofmann befürchtete Gefahr verwirklicht. Bei ca. 5.000.000 EUR geplanter Gewerbsteuer entspräche das einem Rückgang der Einnahmen aus der Gewerbesteuer von ca. 20 Prozent . Stadtrat Stefan Bühner stellte daher einen Antrag auf Vertagung der Entscheidung nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 der Geschäftsordnung. Zur Begründung: mit den vorgeschlagenen Maßnahmen werden ausschließlich kurzfristige Investitionsvorhaben gestoppt die Auswirkung der zu erwartenden Mindereinnahmen für die mittel- und langfristige Finanzplanung wird nicht berücksichtigt Finanzierbarkeit und Priorisierung von Großprojekten wurde nicht geprüft und nicht hinterfragt keine konkreten Einsparungen im Verwaltungshaushalt – nur allgemeine Maßnahmen im Verwaltungshaushalt vorgesehen Die Kritik der CDU Fraktion richtet sich hier insbesondere an zwei Themen: 1. Neubau Feuerwehrgerätehaus Bermbach Die Stadt Steinbach-Hallenberg hat die gesamten Zuschüsse aus dem Thüringer Kommunales Investitionsprogrammgesetz (ThürKIpG)  i.H.v. ca. 2.000.000 EUR für den Neubau des Feuerwehrgerätehaus in Bermbach verplant. Investitionen in der Kernstadt und den weiteren Ortsteilen sind damit aus diesem Programm nicht möglich. Bürgermeister Markus Böttcher sieht keinen Anlass zur Prüfung einer Umnutzung des bestehenden Bauhofgebäudes in Bermbach für die Feuerwehr Bermbach. Auch eine Neubetrachung des Projektes auf Grund der sich veränderten Bauhhofstruktur lehnt Bürgermeister Markus Böttcher ab. Die Kapazität des Bauhhof Steinbach-Hallenberg hat sich seit Herbst 2025 duch den Neuerwerb eines Bauhhofgeländes mit großer Betriebsstätte im Gewerbegebiet Stiller Berg geändert. 2. Einsparungen im Verwaltungshaushalt Als CDU Fraktion haben wir in der Sitzung am 10.06.2026 Einsparungen im Verwaltungshaushalt angesprochen. Dies betrifft u.a. den Stellenplan und das Personal der Stadtverwaltung. Aktuell hat die Stadt Steinbach-Hallenberg auf ihrer Internetseite zwei Vollzeitstellen ausgeschrieben. Download der Stellenbeschreibungen: 2026_Stb-Hbg_OEffentliche_Stellenausschreibung_SB_Einwohnermeldeamt__m_w_d__Neu.pdf 2026_Stb-Hbg_OEffentliche_Stellenausschreibung_SB_Einwohnermeldeamt__m_w_d__Neu.pdf Diese Stellen erfordern einen Finanzbedarf von ca. 120.000 EUR jährlich. Wir hätten uns gewünscht, dass in Zeiten rückläufiger Einnahmen keinen neuen Personalstellen besetzt werden. Ergebnis: der Antrag auf Vertagung der Entscheidung zu den Haushaltssperren und Neubewertung der finanzielen Situation unter Berücksichtigung der mittel- und langfristigen Finanzplanung fand keine Mehrheit und wurde damit abgelehnt. Ergebnis der Abstimmung: die Haushaltssperren wurden entsprechend der Beschlussvorlage beschlossen. Erklärung der Stadträte der CDU Fraktion: Verzicht auf Bereitstellung von Apple iPad Geräten durch die Stadt Steinbach-Hallenberg Die Stadt Steinbach-Hallenberg hat geplant, Stadträte künftig mit einem iPad für die Nutzung digitaler Unterlagen auszustatten. Die Stadträte der CDU Fraktion verzichten auf die Bereitstellung der Geräte und stellen diese den Mitarbeitern der Stadtverwaltung zur Verfügung. Mit Beschluss der Haushaltssperren wurden u.a. Digitalisierungsprojekte der Stadt Steinbach-Hallenberg gestoppt. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung benötigen für ihren tägliche Arbeit moderne Arbeitsmittel. Dies möchten wir durch unseren Verzicht unterstützen und ermöglichen. Alle weiteren Tagesordnungspunkte wurden durch die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschuss vorlagegemäß beschlossen. Dies betraf im Wesentlichen überplanmäßige Ausgaben von aktuellen Baumaßnahmen.   Die nächste Stadtratssitzung findet am 25.06.2026 statt. [...] Weiterlesen...
5. Juni 202610. Sitzung des Sozialausschuss der Stadt Steinbach-Hallenberg Montag, 08.06.2026 – 18:30 Uhr – Rathaussaal Steinbach-Hallenberg Tagesordnung: 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung des Protokolls der letzten Sitzung vom 09.03.2026 4. Vorstellung Vertragspartner Tierschutz Schmalkalden und Statistik 5. Informationen Jugendbeirat 6. Informationen Seniorenbeirat 7. Anfragen 8. Informationen 9. Sonstiges Schwerpunkte des öffentlichen Teils sind Informationen zum Thema Tierschutz und der Beiräte der Stadt Steinbach-Hallenberg. [...] Weiterlesen...
22. März 202613. Stadtratssitzung der Stadt Steinbach-Hallenberg Donnerstag, 26.03.2026, 18:30 Uhr Evangelisches Altenhilfezentrum Steinbach-Hallenberg   Tagesordnung der 13. Sitzung des Stadtrates Steinbach-Hallenberg am 26.03.2026 Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden des Stadtrates 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Bestätigung Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.01.2026 5. Einwohnerfragestunde gemäß § 15 Abs.la ThürKO 6. Waldzustandsbericht 2025 (Gäste: Dr. Dominik Hessenmöller, Thomas Jäger – FoA Schmalkalden) 7. Beschluss: Vergabe Kirmes 2026 – Download Beschlussvorlage_004_8_2026_SAS.pdf 8. Beschluss: Tarife für die Freibäder der Stadt Steinbach-Hallenberg – Download Beschlussvorlage_002_8_2026_SAS.pdf 9. Beschluss: Benutzungs- und Entgeltordnung Kulturbedarf – Download Beschlussvorlage_007_8_2025_SAS.pdf 10. Beschluss: Anwendung des „Bau-Turbos“ zur Unterstützung des Wohnungsbaus in der Stadt Steinbach-Hallenberg – Download Beschlussvorlage_078_8_2026_SR.pdf 11. Beschluss: Empfehlung zur öffentlichen Ausschreibung mit einhergehender Veräußerung der Immobilien Hauptstraße 8/ 8a (ehemaliger Bauhof der Stadt Steinbach-Hallenberg) – Download Beschlussvorlage_002_8_2026_HFA.pdf 12. Beschluss: Fahrzeugtechnik für die Stadtverwaltung (Tischvorlage), Beschaffung eines Fahrzeuges für den Bürgerbus 13. Anfragen der Stadträte/ Fraktionen 14. Informationen des Bürgermeisters/ Verwaltung Anfragen der CDU Fraktion zur Stadtratssitzung Umsetzung des Beschluss der  Gemeinde Viernau  24-05/14 Hintergrund: der Gemeinderat Viernau hat beschlossen, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer sowie die Verbesserung der Infrastruktur, Änderung der Radwegführung, durch Schaffung eines Durchganges bzw. Radweges über das Grundstück Ernst-Thälmann-Straße 67 zu schaffen. Nachdem das Gebäude auf dem Grundstück  Ernst-Thälmann-Straße 67, „Aschenbachhaus“, im Jahr 2025 von der Gemeinde Steinbach-Hallenberg abgerissen wurde, steht die Umsetzung der Nutzung der vorhandenen Fläche für Geh- und Radweg noch aus. Beschlussvorlage der Gemeinde Viernau zum Gebäudeabriss und Nutzung des Grundstückes Download der Anfrage und der Anlagen: Anfrage_CDU_Fraktion_13_SRS.pdf Anlagen_Anfrage_13_SRS.pdf Bericht zur 13. Sitzung des Stadtrates am 26.03.2026 Streitige Punkte waren u.a. die Vorlage zum Bauturbo, die Gebührenordnung für die Schwimmbäder sowie die Anfrage der CDU zum Sachstand Ernst-Thälmann-Straße 67 im Ortsteil Viernau. Anfrage der Fraktion der CDU zum Sachstand Grundstückes Ernst-Thälmann-Straße 67 im Ortsteil Viernau Die Beantwortung der Anfrage durch den Bürgermeister Markus Böttcher bedeutete für (fast) alle Stadträte eine handfeste Überraschung. Seine einleitenden Worte begann der Bürgermeister mit der Ankündigung, dass er, falls es eine Diskussion gäbe, die Beantwortung in den nichtöffentlichen Teil verlegen werde. Die dann folgende Antwort des Bürgermeisters zur Überraschung der Stadträte lautete: „Das Grundstück wurde verkauft.“ Alle gesetzlichen Vorgaben seien eingehalten worden. Der Sachverhalt sei auch unproblematisch, da dass alles in der Vergangenheit oft besprochen wurde. Nun sei eine Anfrage zum Kauf eingegangen. Auf Grund dieser Anfrage sei dann verkauft worden. Das Erstaunen der Stadträte lag darin begründet, dass entgegen der bisher üblichen Verfahren in Steinbach-Hallenberg, keine öffentliche Information oder Ausschreibung zum Verkauf des Grundstückes erfolgte und der Verkauf nicht im Stadtrat oder einem der Ausschüsse (Haupt- und Finanzausschuss, Bauausschuss) besprochen oder beschlossen wurde. Im Laufe der öffentlichen Sitzung äußerte sich Gregor Kleinschmidt, Ortsteilbürgermeister der Gemeinde Viernau, er habe das Grundstück von der Stadt Steinbach-Hallenberg erworben. In Folge dieser nun öffentlich bekannt gewordenen Tatsache wurde angesprochen, dass dem Verkauf des Grundstückes möglicherweise ein Beschluss des Gemeinderates Viernau entgegensteht. Hierauf entstand eine angeregte Disukussion zur Frage der Umsetzung von Gemeinderatsbeschlüssen aus der Zeit vor der Fussion. Hierbei ging es u.a. um die Frage, wie mit Beschlüssen der ehemaligen Gemeinderäte der VG nach der Fussion mit Steinbach-Hallenberg umzugegehen ist. Grundsätzlich muss der Bürgermeister gem. § 29 Abs.1 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung, https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-KomOTH2003pG1 , die Beschlüsse des Gemeinderates und der Ausschüsse vollziehen, also umsetzen. Hauptamtsleiter Timo Gallmüller erläuterte dies und führte zur erneuten Überraschung der Stadträte aus, dass man als Stadt Steinbach-Hallenberg keine Kenntnis und keinen Überblick über noch umzusetzende Gemeinderatsbeschlüsse der eingegliederten Gemeinden habe. Die Rechtslage zur Umsetzung „alter“ Beschlüsse aus den Ortsteilen ist nach unserer Auffassung eindeutig. Der VERTRAG ÜBER DIE EINGLIEDERUNG der Gemeinden regelt in §4: § 4 Rechtsnachfolge, Ortsrecht (1) Die Einheitsgemeinde Steinbach-Hallenberg wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Eingliederung Gesamtrechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinden Viernau, Oberschönau, Rotterode, Bermbach, Unterschönau und Altersbach sowie der aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“. Sie tritt damit in alle Rechte und Pflichten dieser Kommunen sowie der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ ein. Die Stadt Steinbach-Hallenberg bzw. der Bürgermeister hat als Rechtsnachfolger damit auch die Beschlüsse der Ortsteile, die vor der Fussion getroffen wurden, umzusetzen. Eine Ausnahme würde gelten, wenn in der selben Sache zwischenzeitlich neue rechtswirksame Beschlüsse gefasst wären. Zum Vorgang Verkauf des Grundstückes Ernst-Thälmann-Straße 67 in Viernau ohne Beteiligung des Stadtrates stellt sich eine weitere Frage. Nach Ablehnung einer Förderung des Gebäudeabriss wurde der Abriss des „Aschenbachhauses“ vollständig aus Eigenmitteln der Stadt Steinbach-Hallenberg bezahlt. Zur Frage, ob diese Abrisskosten der Stadt Steinbach-Hallenberg beim Verkauf des Grundstückes berücksichtigt wurden, liegen mangels Beteiligung des Stadtrates noch keine Informationen vor. Offene Fragen aus Verkauf des Grundstückes Ernst-Thälmann-Straße 67 in Viernau Aus dem Verkauf des Grundstückes stellen sich aus Sicht der CDU Fraktion folgende Fragen: Grundstücksverkauf ohne Beschluss des Stadtrates oder eines beschließenden Ausschusses Der Verkauf des Grundstückes erfolgte ohne Beteiligung des Stadtrates. In der Vergangenheit wurden Grundstücksverkäufe durch den Stadtrat oder Hauptausschuss bestätigt. Den Verkauf der Ernst-Thälmann-Straße 67 erfolgte laut Bürgermeister Markus Böttcher ohne Beteiligung des Stadtrates, da der Berkauf unter der „Wertgrenze“ gelegen habe. Erläuterung hierzu: Aufgaben und Zuständigkeiten des Bürgermeisters ergeben sich aus der Thüringer Kommunalordnung, der Hauptsatzung  und der Geschäftsordnung der Stadt Steinbach-Hallenberg. In der Geschäftsordnung der Stadt Steinbach-Hallenberg ist beispielsweise geregelt, bis zu welchem Betrag der Bürgermeister eigenständig, ohne Beteiligung des Stadtrates handeln darf. Hier ist in Fällen der laufenden Verwaltung eine Grenze von 40.000 EUR festgelegt. Die Fraktion der CDU ist der Auffassung, dass der Verkauf von Grundstücken, wie dem der Ernst-Thälmann-Straße 67, keine Angelegenheit der  laufenden Verwaltung ist und damit durch einen Beschluss des Stadtrates oder eines Ausschusses hätte bestätigt werden müssen. In der Vergangenheit hat Bürgermeister Markus Böttcher Grundstückverkäufe unter der Grenze von 40.000 EUR durch den Stadtrat oder die Ausschüsse beschließen lassen. Es handelt sich hier nicht um zweckgebundene Kleinflächen, wie beispielsweise wenige qm Fläche zur Begradigung eines Weges oder Bereinigung von Grundstücksgrenzen o.ä. sondern um ein vollwertiges, innerstädtisches Grundstück. Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben Das Grundstück Ernst-Thälmann-Straße 67 stand ursprünglich nicht im Eigentum der Stadt Steinbach-Hallenberg sondern wurde duch die Stadt zum Zwecke der Umsetzung des Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Viernau erworben. Im Jahre 2025 wurde das Grundstück mit Eigenmitteln abgerissen. Es stellt sich die Frage, ob durch den Verkauf des Grundstückes alle Ausgaben der Stadt Steinbach-Hallenberg erlöst wurden und der Verkauf damit kostendeckend erfolgte. Die der Stadt Steinbach-Hallenberg entstandenen Kosten könnten in Summe die Grenze dessen überschreiten, bis zu der der Bürgermeister ohne Stadtrat handeln darf. Verkauf trotz entgegenstehendem Beschluss des Gemeinderates Viernau Wie bereits geschrieben gibt es einen Beschluss des Gemeinderates Viernau, der eine Zweckbindung des Grundstückserwerbs vorsieht. Es stellt sich die Frage, ob dieses Beschluss weiterhin gültig ist und dem Verkauf des Grundstückes entgegensteht. Anwendung des „Bau-Turbos“ zur Unterstützung des Wohnungsbaus in der Stadt Steinbach-Hallenberg Auch zu diesem Thema gab es unterschiedliche Aufassungen. Die Fraktion der CDU befürwortet die Anwendung der Regelungen des so genannten Bauturbos. Zur Begründung: die Regelungen des Bauturbos ermöglichen Ausnahmen bei Bauvorhaben für den Wohnungsbau in Bezug auf die Abgrenzung zum Außenbereich als auch hinsichtlich der Anforderungen im unbeplanten Innenbereich. Insbesondere in der Kernstadt Steinbach-Hallenberg gibt es aktuell, mangels entsprechender Bebauungspläne, einige Sachverhalte und Bauvorhaben, für die unter Anwendung der Ausnahmeregelungen bürgerfreundliche Lösungen gefunden werden könnten. Bauanträge sind Einzelfallentscheidungen. Die vorliegende Beschlussvorlage, https://cdu-haselgrund.de/wp-content/uploads/2026/03/Beschlussvorlage_078_8_2026_SR.pdf,  ist daher nur eine politische Aussage, rechtlich nicht bindend und unnötig. Aus Sicht der CDU sollten Bauherren unterstützt und bauen nicht verhindert werden. Jeder genehmigte Bauantrag bietet die Möglichkeit für Zuzug neuer Einwohner und Aufträge für örtliche Bauunternehmen und Handwerker. Der Beschluss, die Regelungen des Bautorbos „zurückhaltend und bedarfsgerecht anzuwenden“ ist negativ und nichtssagend zugleich. Der Beschluss ist ein schlechtes Signal für Steinbach-Hallenberg. „Bauturbo als Chance“ wäre das bessere Zeichen.   [...] Weiterlesen...
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