13. Stadtratssitzung der Stadt Steinbach-Hallenberg
Donnerstag, 26.03.2026, 18:30 Uhr

Evangelisches Altenhilfezentrum Steinbach-Hallenberg

 

Tagesordnung der 13. Sitzung des Stadtrates Steinbach-Hallenberg am 26.03.2026

Öffentlicher Teil
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden des Stadtrates
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
3. Bestätigung der Tagesordnung
4. Bestätigung Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.01.2026
5. Einwohnerfragestunde gemäß § 15 Abs.la ThürKO
6. Waldzustandsbericht 2025 (Gäste: Dr. Dominik Hessenmöller, Thomas Jäger – FoA Schmalkalden)
7. Beschluss: Vergabe Kirmes 2026 – Download Beschlussvorlage_004_8_2026_SAS.pdf
8. Beschluss: Tarife für die Freibäder der Stadt Steinbach-Hallenberg – Download Beschlussvorlage_002_8_2026_SAS.pdf
9. Beschluss: Benutzungs- und Entgeltordnung Kulturbedarf – Download Beschlussvorlage_007_8_2025_SAS.pdf
10. Beschluss: Anwendung des „Bau-Turbos“ zur Unterstützung des Wohnungsbaus in der Stadt Steinbach-Hallenberg – Download Beschlussvorlage_078_8_2026_SR.pdf
11. Beschluss: Empfehlung zur öffentlichen Ausschreibung mit einhergehender Veräußerung der Immobilien Hauptstraße 8/ 8a (ehemaliger Bauhof der Stadt Steinbach-Hallenberg) – Download Beschlussvorlage_002_8_2026_HFA.pdf
12. Beschluss: Fahrzeugtechnik für die Stadtverwaltung (Tischvorlage), Beschaffung eines Fahrzeuges für den Bürgerbus
13. Anfragen der Stadträte/ Fraktionen
14. Informationen des Bürgermeisters/ Verwaltung

Anfragen der CDU Fraktion zur Stadtratssitzung

Umsetzung des Beschluss der  Gemeinde Viernau  24-05/14

Hintergrund: der Gemeinderat Viernau hat beschlossen, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer sowie die Verbesserung der Infrastruktur, Änderung der Radwegführung, durch Schaffung eines Durchganges bzw. Radweges über das Grundstück Ernst-Thälmann-Straße 67 zu schaffen. Nachdem das Gebäude auf dem Grundstück  Ernst-Thälmann-Straße 67, „Aschenbachhaus“, im Jahr 2025 von der Gemeinde Steinbach-Hallenberg abgerissen wurde, steht die Umsetzung der Nutzung der vorhandenen Fläche für Geh- und Radweg noch aus.

Beschlussvorlage der Gemeinde Viernau zum Gebäudeabriss und Nutzung des Grundstückes

Download der Anfrage und der Anlagen:

Anfrage_CDU_Fraktion_13_SRS.pdf

Anlagen_Anfrage_13_SRS.pdf

Bericht zur 13. Sitzung des Stadtrates am 26.03.2026

Streitige Punkte waren u.a. die Vorlage zum Bauturbo, die Gebührenordnung für die Schwimmbäder sowie die Anfrage der CDU zum Sachstand Ernst-Thälmann-Straße 67 im Ortsteil Viernau.

Anfrage der Fraktion der CDU zum Sachstand Grundstückes Ernst-Thälmann-Straße 67 im Ortsteil Viernau

Die Beantwortung der Anfrage durch den Bürgermeister Markus Böttcher bedeutete für (fast) alle Stadträte eine handfeste Überraschung. Seine einleitenden Worte begann der Bürgermeister mit der Ankündigung, dass er, falls es eine Diskussion gäbe, die Beantwortung in den nichtöffentlichen Teil verlegen werde.

Die dann folgende Antwort des Bürgermeisters zur Überraschung der Stadträte lautete: „Das Grundstück wurde verkauft.“ Alle gesetzlichen Vorgaben seien eingehalten worden. Der Sachverhalt sei auch unproblematisch, da dass alles in der Vergangenheit oft besprochen wurde. Nun sei eine Anfrage zum Kauf eingegangen. Auf Grund dieser Anfrage sei dann verkauft worden.

Das Erstaunen der Stadträte lag darin begründet, dass entgegen der bisher üblichen Verfahren in Steinbach-Hallenberg, keine öffentliche Information oder Ausschreibung zum Verkauf des Grundstückes erfolgte und der Verkauf nicht im Stadtrat oder einem der Ausschüsse (Haupt- und Finanzausschuss, Bauausschuss) besprochen oder beschlossen wurde.

Im Laufe der öffentlichen Sitzung äußerte sich Gregor Kleinschmidt, Ortsteilbürgermeister der Gemeinde Viernau, er habe das Grundstück von der Stadt Steinbach-Hallenberg erworben.

In Folge dieser nun öffentlich bekannt gewordenen Tatsache wurde angesprochen, dass dem Verkauf des Grundstückes möglicherweise ein Beschluss des Gemeinderates Viernau entgegensteht.

Hierauf entstand eine angeregte Disukussion zur Frage der Umsetzung von Gemeinderatsbeschlüssen aus der Zeit vor der Fussion. Hierbei ging es u.a. um die Frage, wie mit Beschlüssen der ehemaligen Gemeinderäte der VG nach der Fussion mit Steinbach-Hallenberg umzugegehen ist.

Grundsätzlich muss der Bürgermeister gem. § 29 Abs.1 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung, https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-KomOTH2003pG1 , die Beschlüsse des Gemeinderates und der Ausschüsse vollziehen, also umsetzen.

Hauptamtsleiter Timo Gallmüller erläuterte dies und führte zur erneuten Überraschung der Stadträte aus, dass man als Stadt Steinbach-Hallenberg keine Kenntnis und keinen Überblick über noch umzusetzende Gemeinderatsbeschlüsse der eingegliederten Gemeinden habe.

Die Rechtslage zur Umsetzung „alter“ Beschlüsse aus den Ortsteilen ist nach unserer Auffassung eindeutig. Der VERTRAG ÜBER DIE EINGLIEDERUNG der Gemeinden regelt in §4:

§ 4 Rechtsnachfolge, Ortsrecht
(1) Die Einheitsgemeinde Steinbach-Hallenberg wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Eingliederung Gesamtrechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinden Viernau, Oberschönau, Rotterode, Bermbach, Unterschönau und Altersbach sowie der aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“. Sie tritt damit in alle Rechte und Pflichten dieser Kommunen sowie der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ ein.

Die Stadt Steinbach-Hallenberg bzw. der Bürgermeister hat als Rechtsnachfolger damit auch die Beschlüsse der Ortsteile, die vor der Fussion getroffen wurden, umzusetzen. Eine Ausnahme würde gelten, wenn in der selben Sache zwischenzeitlich neue rechtswirksame Beschlüsse gefasst wären.

Zum Vorgang Verkauf des Grundstückes Ernst-Thälmann-Straße 67 in Viernau ohne Beteiligung des Stadtrates stellt sich eine weitere Frage. Nach Ablehnung einer Förderung des Gebäudeabriss wurde der Abriss des „Aschenbachhauses“ vollständig aus Eigenmitteln der Stadt Steinbach-Hallenberg bezahlt. Zur Frage, ob diese Abrisskosten der Stadt Steinbach-Hallenberg beim Verkauf des Grundstückes berücksichtigt wurden, liegen mangels Beteiligung des Stadtrates noch keine Informationen vor.

Offene Fragen aus Verkauf des Grundstückes Ernst-Thälmann-Straße 67 in Viernau

Aus dem Verkauf des Grundstückes stellen sich aus Sicht der CDU Fraktion folgende Fragen:

Grundstücksverkauf ohne Beschluss des Stadtrates oder eines beschließenden Ausschusses

Der Verkauf des Grundstückes erfolgte ohne Beteiligung des Stadtrates. In der Vergangenheit wurden Grundstücksverkäufe durch den Stadtrat oder Hauptausschuss bestätigt. Den Verkauf der Ernst-Thälmann-Straße 67 erfolgte laut Bürgermeister Markus Böttcher ohne Beteiligung des Stadtrates, da der Berkauf unter der „Wertgrenze“ gelegen habe. Erläuterung hierzu: Aufgaben und Zuständigkeiten des Bürgermeisters ergeben sich aus der Thüringer Kommunalordnung, der Hauptsatzung  und der Geschäftsordnung der Stadt Steinbach-Hallenberg. In der Geschäftsordnung der Stadt Steinbach-Hallenberg ist beispielsweise geregelt, bis zu welchem Betrag der Bürgermeister eigenständig, ohne Beteiligung des Stadtrates handeln darf. Hier ist in Fällen der laufenden Verwaltung eine Grenze von 40.000 EUR festgelegt. Die Fraktion der CDU ist der Auffassung, dass der Verkauf von Grundstücken, wie dem der Ernst-Thälmann-Straße 67, keine Angelegenheit der  laufenden Verwaltung ist und damit durch einen Beschluss des Stadtrates oder eines Ausschusses hätte bestätigt werden müssen. In der Vergangenheit hat Bürgermeister Markus Böttcher Grundstückverkäufe unter der Grenze von 40.000 EUR durch den Stadtrat oder die Ausschüsse beschließen lassen. Es handelt sich hier nicht um zweckgebundene Kleinflächen, wie beispielsweise wenige qm Fläche zur Begradigung eines Weges oder Bereinigung von Grundstücksgrenzen o.ä. sondern um ein vollwertiges, innerstädtisches Grundstück.

Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben

Das Grundstück Ernst-Thälmann-Straße 67 stand ursprünglich nicht im Eigentum der Stadt Steinbach-Hallenberg sondern wurde duch die Stadt zum Zwecke der Umsetzung des Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Viernau erworben. Im Jahre 2025 wurde das Grundstück mit Eigenmitteln abgerissen. Es stellt sich die Frage, ob durch den Verkauf des Grundstückes alle Ausgaben der Stadt Steinbach-Hallenberg erlöst wurden und der Verkauf damit kostendeckend erfolgte. Die der Stadt Steinbach-Hallenberg entstandenen Kosten könnten in Summe die Grenze dessen überschreiten, bis zu der der Bürgermeister ohne Stadtrat handeln darf.

Verkauf trotz entgegenstehendem Beschluss des Gemeinderates Viernau

Wie bereits geschrieben gibt es einen Beschluss des Gemeinderates Viernau, der eine Zweckbindung des Grundstückserwerbs vorsieht. Es stellt sich die Frage, ob dieses Beschluss weiterhin gültig ist und dem Verkauf des Grundstückes entgegensteht.

Anwendung des „Bau-Turbos“ zur Unterstützung des Wohnungsbaus in der Stadt Steinbach-Hallenberg

Auch zu diesem Thema gab es unterschiedliche Aufassungen. Die Fraktion der CDU befürwortet die Anwendung der Regelungen des so genannten Bauturbos. Zur Begründung: die Regelungen des Bauturbos ermöglichen Ausnahmen bei Bauvorhaben für den Wohnungsbau in Bezug auf die Abgrenzung zum Außenbereich als auch hinsichtlich der Anforderungen im unbeplanten Innenbereich. Insbesondere in der Kernstadt Steinbach-Hallenberg gibt es aktuell, mangels entsprechender Bebauungspläne, einige Sachverhalte und Bauvorhaben, für die unter Anwendung der Ausnahmeregelungen bürgerfreundliche Lösungen gefunden werden könnten.

Bauanträge sind Einzelfallentscheidungen. Die vorliegende Beschlussvorlage, https://cdu-haselgrund.de/wp-content/uploads/2026/03/Beschlussvorlage_078_8_2026_SR.pdf,  ist daher nur eine politische Aussage, rechtlich nicht bindend und unnötig. Aus Sicht der CDU sollten Bauherren unterstützt und bauen nicht verhindert werden. Jeder genehmigte Bauantrag bietet die Möglichkeit für Zuzug neuer Einwohner und Aufträge für örtliche Bauunternehmen und Handwerker.

Der Beschluss, die Regelungen des Bautorbos „zurückhaltend und bedarfsgerecht anzuwenden“ ist negativ und nichtssagend zugleich. Der Beschluss ist ein schlechtes Signal für Steinbach-Hallenberg. „Bauturbo als Chance“ wäre das bessere Zeichen.

 

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