5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Steinbach-Hallenberg Mittwoch, 04.12.2024, 18:30 Uhr
Evangelisches Altenhilfezentrum Steinbach-Hallenberg
Die fünfte Sitzung des Stadtrates der Stadt Steinbach-Hallenberg findet am 04.12.2024 um 18:30 Uhr im Evangelischen Altenhilfezentrum Steinbach-Hallenberg statt. Nach der am 25.11.2024 übersendeten Ladung werden umfangreiche Beschlüsse zur Abstimmung vorgelegt.
Download: Ladung-und Tagesordnung Stadtratssitzung Steinbach-Hallenberg 04122024.pdf
Beschlussvorlagen im Detail
Beschluss Drucksache-Nr.: 022/8/2024/SR – Wahl der Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Steinbach-Hallenberg
Die Amtszeit des Kinder- und Jugendbeirates endet. Das Interesse der Jugendlichen (Mindestalter für Mitarbeit in Steinbach-Hallenberg sind 12 Jahre) ist weiterhin hoch. Insgesamt 14 Bewerber haben ihr Interesse bekundet. Neun Bewerber werden für die Besetzung des neuen Beirates gewählt.
Download: Sitzungsvorlage Wahl Kinder Jugendbeirat Steinbach-Hallenberg 2024.pdf
Abstimmung im Stadtrat: Die Beschlussvorlage wurde angenommen – CDU vier JA Stimmen
Kritik: wir hatten vor der Sitzung um Überprüfung des Wahlverfahrens gebeten und folgende Anfrage an Bürgermeister Markus Böttcher gesendet:
Sehr geehrter Bürgermeister Böttcher,
eine kurze Rückfrage zur Drucksache 022/8/2024/SR, Wahl der Mitglieder in den Kinder- und Jugendbeirat. Diese lautet: „Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag des amtierenden Kinder- und Jugendbeirats zu.“
Laut § 14 Abs. 5 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Steinbach-Hallenberg werden die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats vom Stadtrat aus den Vorschlägen der Einwohner der Stadt für die Dauer von drei Jahren gewählt, nicht durch den Kinder- und Jugendbeirat in nicht öffentlicher Sitzung und dann nicht durch den Stadtrat aus den Vorschlägen des Kinder- und Jugendbeirates.
Wie erklärt sich das von der Hauptsatzung abweichende Wahlverfahren, dass nun in der SRS am 04.12.2024 angewendet werden soll? Die mit der Ladung versendeten Unterlagen (Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses) sowie der Hinweis, der Kinder- und Jugendbeirat mache von seinem Vorschlagsrecht nach § 14 Abs. 3 Gebrauch, erscheinen auf Grund der klaren Regelung des Abs. 5 nicht einschlägig.
Die aktuelle Verfahrensweise ist nach unserer Ansicht problematisch und nicht von der Hauptsatzung gedeckt. Im Ergebnis könnte sich ein amtierender Kinder- und Jugendbeirat selbst vorschlagen und damit andere Bewerber von der Wahl ausschließen.
Wir regen daher an, das Prozedere vor der Stadtratssitzung am 04.12.2024 zu überprüfen.
Leider wurde unsere Anfrage weder vorab noch in der Sitzung fachlich beantwortet. Statt dessen folgte eine ausführliche Darstellung des Ablaufes, der bereits bekannt war.
Zumindest ein Satz des Bürgermeisters bleibt im Gedächtnis: „Ich habe den Kinder- und Jugendbeirat gebeten, aus den Bewerbern neun Kinder- und Jugendliche auszuwählen und zur Wahl vorzuschlagen.“
Beschluss Drucksache-Nr.: 023/8/2024/SR – Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Steinbach-Hallenberg
Nach der erfolgreichen Einführung des Kinder- und Jugendbeirates soll nun auch ein Seniorenbeirat in Steinbach-Hallenberg einberufen werden. Sieben Interessenten haben sich beworben und werden im Rahmen der Stadtratssitzung zur Wahl vorgeschlagen.
Download: Sitzungsvorlage Wahl Senoirenbeirat.pdf
Abstimmung im Stadtrat: Die Beschlussvorlage wurde angenommen – CDU vier JA Stimmen
Beschluss Drucksache-Nr.: 025/8/2024/SR – Feuerwehr- und Wasserwehrdienstsatzung der Stadt Steinbach-Hallenberg
Steinbach-Hallenberg plant die Einführung einer Wasserwehr nach § 55 Thüringer Wassergesetz. Die Verwaltung schlägt vor, die Wasserwehr in die Feuerwehr zu integrieren und hierzu eine Änderung der Feuerwehrsatzung zu beschließen.
Stellungnahmen der CDU Fraktion: Wir begrüßen Maßnahmen, die die Gemeinde zur Vorbereitung auf Hochwasserereignisse trifft. Die Aufgaben der Gefahrenabwehr nimmt unsere Feuerwehr bereits jetzt wahr. Nach Aussage der Leiterin des Ordnungsamtes in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gab es keine Aufforderung des Landratsamtes o.ä. zur Einrichtung einer Wasserwehr. Man habe sich aus eigenen Antrieb mit dem Sachverhalt befasst. Auf Nachfrage, worauf die Einschätzung beruht, das Steinbach-Hallenberg durch „erfahrungsgemäß durch Hochwasser gefährdet“ ist (§ 55 Satz 1 ThürWG) konnte leider keine befriedigende Auskunft erteilt werden. Auch Bürgermeister Markus Böttcher schilderte nur eine allgemeine Tatsache, dass die Schönau Gewässer 2. Ordnung und Steinbach-Hallenberg Risikogebiet sei. Wir haben daher bei Bürgermeister Markus Böttcher in Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates am 04.12.2024 um Zusendung des Dokumentes gebeten, das der fachlichen Einschätzung zu Grunde liegt.
Link zum § 55 Thüringer Wassergesetz: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-WasGTH2019pP55
Abstimmung im Stadtrat: Die Beschlussvorlage wurde angenommen – CDU vier JA Stimmen
Anmerkung: durch unsere Anfragen nach Vorstellung des Satzungsentwurfes im HFA sah sich Bürgermeister Markus Böttcher veranlasst, den Stadtrat ausführlicher über die Hintergründe der Einrichtung einer Wasserwehr zu informieren. Seine Äußerung, die Einführung sei auf Grund einer „Weisung des Ministeriums“ erfolgt, sehen wir skeptisch.
Beschluss Drucksache-Nr.: 026/8/2024/SR – Hebesatzsatzung der Stadt Steinbach-Hallenberg – Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer
Eines der wichtigsten Themen der Sitzung ist der Beschluss der Hebesatzsatzung. Die Neuberechnung der Ertragswerte der Grundstücke in Steinbach-Hallenberg auf Grund der Grundsteuerreform wird nach Schätzung der Kämmerei zu einer Mindereinnahme führen. Die Vorschläge der Stadtverwaltung haben zur Folge, dass der drohende Einnahmeverlust durch Hebesatzerhöhung ausgeglichen wird. Der Vorschlag beinhaltet sowohl eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer als auch der Gewerbesteuer. Damit ist vorgesehen, einen Teil der Einnahmeausfälle auf Seiten der Grundsteuer durch Erhöhung der Gewerbesteuer auszugleichen. Folgende Steuersätze werden vorgeschlagen:
Grundsteuer A: 400% (bisher 300% – Steigerung um 100 Prozentpunkte)
Grundsteuer B: 495% (bisher 425% – Steigerung um 70 Prozentpunkte)
Gewerbesteuer: 425% (bisher 415% – Steigerung um 10 Prozentpunkte)
Download: Sitzungsvorlage Grundsteuer Hebesatzung.pdf
Steinbach-Hallenberg hat im Landkreis Schmalkalden-Meiningen im Bereich der Gewerbesteuer (415%) und der Grundsteuer B(420%) bereits die höchsten bzw. zweit höchsten Hebesätze.
Vergleich der Gewerbesteuer Hebesätze im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Vergleich der Grundsteuer B Hebesätze im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Quelle: https://statistik.thueringen.de/datenbank/TabAnzeige.asp?tabelle=ge001613&startpage=66
Stellungnahme der Fraktion der CDU zu den geplanten Erhöhungen:
Richtig ist, dass die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit den entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet werden müssen. Das geplante Vorgehen der Stadtverwaltung zielt jedoch ausschließlich auf die Sicherung von Einnahmen. Leider gab und gibt es von Herrn Bürgermeister Markus Böttcher keine Bemühung zu erkennen, die Ausgaben der Verwaltung zu senken und die mit der Fussion der Gemeinden im Haselgrund erstrebte Senkung der Verwaltungskosten durch Effizienzsteigerung umzusetzen.
Der vorliegende Vorschlag zur Erhöhung der Gewerbesteuer belastet die Unternehmen im Haselgrund gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Steinbach-Hallenberg scheint ein Ausgabeproblem zu haben, kein Einnahmeproblem. Dies muss durch den Bürgermeister Markus Böttcher endlich in Angriff genommen werden!
Abstimmung im Stadtrat: Die Beschlussvorlage wurde angenommen – CDU eine JA Stimme (André Schuckay), drei NEIN Stimmen (Achim Hofmann, Rüdiger Henkel, Stefan Bühner)
Die Ablehnung erfolgte, da in der Debatte ausschließlich die Sicherung der Einnahmen und damit die Belastung der Steuerpflichtigen im Vordergrund stand. Die Notwendigkeit, aus aktuellem Anlass (zu erwartenden Mindereinnahmen) in eine Diskussion über Einsparungen auf der Ausgabeseite einzusteigen, wurde leider nicht genutzt.
André Schuckay hat zugestimmt, um die Einnahmen zu sichern. Danach ist eine Betrachtung der Ausgaben in der Haushaltsdebatte wichtig. Wenn wir im Verwaltungs Haushalt was einsparen können, sind Investitionen möglich die allen zu gute kommen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 027/8/2024/SR – Tourismus- und Freizeitstrategie der Stadt Steinbach-Hallenberg
Die in der Sitzung des Sozialausschusses am 25.11.2024 von Prof. Dr. Anna Nancy Richter der FH Schmalkalden als Entwurf vorgestellte Tourismus- und Freizeitstrategie soll beschlossen werden.
Download: Sitzungsvorlage Tourismusstrategie.pdf
Stellungnahme der CDU Fraktion: Wir begrüßen ausdrücklich die Erarbeitung der Tourismus- und Freizeitstrategie. Erstmalig werden in dieser Strategie Ziele der touristischen Entwicklung definiert. Leider hat Bürgermeister Markus Böttcher in der Sitzung des Sozialausschusses angekündigt, die Tourismus- und Freizeitstrategie nicht veröffentlichen zu wollen. Sie solle nur eingesehen werden können. Stadtrat Stefan Bühner hat dieser Ankündigung bereits in der Sitzung widersprochen und die Veröffentlichung, beispielsweise auf der Internetseite der Stadt Steinbach-Hallenberg, gefordert.
Im Falle einer Verabschiedung der Strategie sind wir auf die Neubewertung bestehender Tourismuskonzepte gespannt. Insbesondere das Knüllfeldprojekt, https://sre.leg-thueringen.de/blog/posts/2020/das-knuellfeld-wir-arbeiten-mit-am-neuen-touristischen-hotspot/ ist aus unserer Sicht nicht mit den Zielen der neuen Tourismus- und Freizeit Strategie vereinbar.
Bürgermeister Markus Böttcher scheint das Scheitern des Knüllfeld Projektes eingesehen zu haben. Die Projektwebsite www.knuellfeld.de wurde am 13.11.2024 beerdigt.
Abstimmung im Stadtrat: Die Beschlussvorlage wurde angenommen – CDU vier JA Stimmen
Beschluss Drucksache-Nr.: 028/8/2024/SR – Kommunalwahl 2025 – Berufung Wahlleiter und stellvertretender Wahlleiter
Der Termine für Bundestags- und Bürgermeisterwahl steht fest: 23.02.2025 . Zur Durchführung der Wahl müssen ein Wahlleiter und ein stellvertretender Wahlleiter bestimmt werden.
Download: Sitzungvorlage_Wahlleitung_Kommunalwahl2025.pdf
Abstimmung im Stadtrat: Die Beschlussvorlage wurde angenommen – CDU vier JA Stimmen
Beschluss Drucksache-Nr.: 030/8/2024/SR – Kenntnisnahme Beteiligungsberichte 2024
Die Stadt Steinbach-Hallenberg ist an verschiedenen Gesellschaften beteiligt. Hierüber wird berichtet werden.
Abstimmung im Stadtrat: Die Beschlussvorlage wurde angenommen – CDU vier JA Stimmen
Beschluss Drucksache-Nr.: 031/8/2024/SR – Haushalt 2024 – Überplanmäßige Ausgaben
Aufgrund des laufenden Stellenbesetzungsverfahrens zum geschäftsleitenden Beamten (m/w/d) konnte die o.g. Planung nicht, wie ursprünglich im Haushaltsplan vorgesehen, umgesetzt werden. Daher ist eine Umschichtung im Haushalt erforderlich.
Download: Sitzungsvorlage_Verwaltungskostenersatz.pdf
Wir werden diesen Tagesordnungspunkt nutzen und Herrn Bürgermeister Markus Böttcher bitten, über den Sachstand des Stellenbesetzungsverfahrens des geschäftsleitenden Beamten zu berichten. Die Ausschreibung der Stelle erfolgte im Amtsblatt 06/2023, also vor fast 1 1/2 Jahren.
Abstimmung im Stadtrat: Die Beschlussvorlage wurde angenommen – CDU vier JA Stimmen