2. Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses
Dienstag – 19.11.2024 um 18:30 Uhr – Rathaussaal Steinbach-Hallenberg
Tagesordnung:
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
- Bestätigung der Tagesordnung
- Beschluss Niederschrift der öffentlichen 1. Sitzung vom 07.08.2024
- Beschlussempfehlung DS-Nr. 003/8/2024/HFA: Feuerwehr- und Wasserwehrdienstsatzung
- Beschlussempfehlung DS-Nr. 004/8/2024/HFA: Hebesatzsatzung
- Beschlussempfehlung DS-Nr. 006/8/2024/HFA: Haushalt 2024 – Überplanmäßige Ausgaben
- Beschluss DS-Nr. 007/8/2024/HFA: Kredittilgung
- Beschluss DS-Nr. 008/8/2024/HFA: Haushalt 2024 – Überplanmäßige Ausgaben
Beschlussvorlagen zur 2. Sitzung des Haupt-und Finanzausschuss: Beschlussvorlagen Sitzung Haupt-und Finanzausschuss 19.11.2024.pdf
Ausgewählte Themen:
Satzung der Stadt Steinbach-Hallenberg über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst (Feuerwehr-Wasserwehrdienstsatzung)
Gemäß § 55 ThürWG müssen hochwassergefährdete Gemeinden einen Wasserwehrdienst einrichten, entweder als Teil der Feuerwehr oder als eigenständige Einheit. Die Stadt Steinbach-Hallenberg plant, die Zuständigkeit in einer neuen Feuerwehr- und Wasserwehrdienstsatzung zu regeln. Diese Satzung wurde an das ab 2025 geltende Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz angepasst. Wichtige Neuerungen betreffen die Einsatzberechtigung erst ab 18 Jahren und die Wahl des stellvertretenden Wehrführers durch die Einsatzabteilung.
Neufassung der Hebessatzsatzung: Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer geplant
Ab 2025 müssen neue Grundsteuerbescheide und Hebesätze festgelegt werden, da die bisherigen Grundlagen gesetzlich ablaufen. Für Städte wie Steinbach-Hallenberg ist die Grundsteuer wichtig zur Finanzierung von Infrastruktur und öffentlichen Einrichtungen. Durch sinkende Steuermessbeträge drohen jedoch Einnahmeverluste, obwohl die Reform das Steueraufkommen stabil halten soll.
Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, die Hebesätze wie folgt zu erhöhen:
Grundsteuer A:
2024: 300 %
2025: 400%
Grundsteuer B
2024: 420%
2025: 495%
Gewerbesteuer Hebesatz
2024: 415%
2025: 425%
Die Vorschläge der Stadtverwaltung haben zur Folge, dass der drohende Einnahmeverlust durch Hebesatzerhöhung ausgeglichen wird. Der Vorschlag beinhaltet sowohl eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer als auch der Gewerbesteuer. Damit ist vorgesehen, einen Teil der Einnahmeausfälle auf Seiten der Grundsteuer durch Erhöhung der Gewerbesteuer auszugleichen.
Stellungnahme der Fraktion der CDU zu den geplanten Erhöhungen:
Richtig ist, dass die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit den entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet werden müssen. Das geplante Vorgehen der Stadtverwaltung zielt jedoch ausschließlich auf die Sicherung von Einnahmen. Leider gab und gibt es von Herrn Bürgermeister Markus Böttcher keine Bemühung zu erkennen, die Ausgaben der Verwaltung zu senken und die mit der Fussion der Gemeinden im Haselgrund erstrebte Senkung der Verwaltungskosten durch Effiziensteigerung umzusetzen.
Der vorliegende Vorschlag zur Erhöhung der Gewerbesteuer belastet die Unternehmen im Haselgrund gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Die Formulierung finde ich gut!