Vor Ort Termin und mündliche Verhandlung des Verwaltungsgericht Meiningen zum Thema „Naherholungsgebiet“ Flur 6 Steinbach-Hallenberg
Wann: 25.03.2025
Wo: Naherholungsgebiet Steinbach-Hallenberg
09:45 Uhr – Restaurant Bergbaude
im Anschluss an den Ortstermin Fortsetzung der mündlichen Verhandlung im Rathaussaal Steinbach-Hallenberg
Worum geht es?
Das Freie Wort berichtete zum wiederholten Mal über die Problematik im Naherholungsgebiet Steinbach-Hallenberg. Der aktuelle Artikel vom 20.03.2025, https://www.insuedthueringen.de/inhalt.naherholungsgebiet-drohen-abrisse-der-schwarzbauten.15317484-4b65-4fa0-a530-5679dbeb4a8d.html , titelt: „Drohen Abrisse der Schwarzbauten?“
In Grunde geht es um die Frage, was in dem Gebiet, im wesentlichen die Flur 6 von Steinbach-Hallenberg, baurechtlich zulässig ist, und was nicht. Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen prüft seit einiger Zeit den Bestand der Gebäude im Gebiet auf baurechtliche Zulässigkeit.
Im Rahmen dieser Prüfung wurden an Eigentümer im Naherholungsgebiet Rückbaubescheide (Abrißverfügung) erstellt. Gegen diese Bescheide zogen Eigentümer vor das Verwaltungsgericht, dass sich nun im Termin vor Ort einen Eindruck verschaffen möchte.
Rechtlich geht es u.a. um die Frage, ob es sich beim Naherholungsgebiet um einen Außenbereich handelt. Dazu möchte sich das Gericht einen Eindruck über den Zusammenhang der Bebauung, Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen in der Umgebung durch Einnahme des Augenscheins vor Ort verschaffen.
Betroffene und interessierte Bürger können an dem öffentlichen Termin teilnehmen. Neben den Eigentümern der betreffenden Gebäude und dem Landratsamt ist zwischenzeitlich auch die Stadt Steinbach-Hallenberg am Verfahren beteiligt. Das Verwaltungsgericht hat durch Beschluss die Stadt Steinbach-Hallenberg zum Verfahren beigeladen, https://de.wikipedia.org/wiki/Beiladung_(Recht).
Dies hat für die Stadt Steinbach-Hallenberg die Rechtsfolge, dass der Beigeladene das Urteil für und gegen sich gelten lassen muss, weil sich die Rechtskraft nach § 121 Nr 1 VwGO auf alle Beteiligte erstreckt. Was immer das Gericht entscheidet, kann damit auch Auswirkungen auf die Stadt Steinbach-Hallenberg haben.
Zum Einlesen in die Thematik sei auch der Beitrag des MDR empfohlen: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/sued-thueringen/schmalkalden-meiningen/abriss-paradies-ddr-feriengebiet-steinbach-hallenberg-100.html
[Update]: Bericht zur öffentlichen Verhandlung des Verwaltungsgericht Meiningen in Steinbach-Hallenberg
Ca. 30 Personen trafen sich am 25.03.2025 um 10 Uhr bei bestem Frühlingswetter am Parkplatz neben der Bergbaude zum vor Ort Termin des Verwaltungsgericht Meiningen im Naherholungsgebiet Steinbach-Hallenberg.
Neben den Richtern der Kammer des Verwaltungsgerichts waren Vertreter des Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, u.a. Fachbereichsleiterin Ordnung- und Sicherheit, für die Stadt Steinbach-Hallenberg Bürgermeister Markus Böttcher und Bauamtsleiter Matthis Holland-Nell und die Kläger mit Rechtsanwalt Thomas Keller anwesend.
Das große Interesse der Öffentlichkeit war durch die zahlreichen Bürger der Stadt Steinbach-Hallenberg ersichtlich, bei denen es sich im wesentlichen um Grundstückseigentümer des Gebietes handelte.
Das Gericht führte eine umfangreiche, fast vollständige Begehung des Gebietes durch, die ca. 11:08 Uhr endete.
Quelle Kartenmaterial: openstreetmap.org
Der Termin fand seine Fortsetzung um 11:30 Uhr im voll besetzten Rathaussaal in Steinbach-Hallenberg. Der vorsitzende Richter erläuterte hierbei die relevanten Sach- und Rechtsfragen. Im Kern der Frage, ob es sich bei dem Gebiet um Außenbereich oder Innenbereich handelt, stellte das Gericht auf die faktische, aktuell vorhandene Bebauung ab, die es zu beurteilen gelte. Die Kriterien hierfür wurden ausführlich erläutert.
Im Ergebnis hat das Gericht die Verkündung des Urteils für den 26.03.2025 angekündigt.
[Update 27.03.2025]
Urteilsverkündung erfolgt: nach Einschätzung des Verwaltungsgericht Meiningen handelt es sich beim Naherholungsgebiet Steinbach-Hallenberg (Flur 6) baurechtlich um einen Außenbereich.
Die Rückbauverfügungen des Landratsamt Schmalkalden-Meiningen für nicht genehmigte bauliche Änderungen oder Erweiterungen dürften daher Aussicht auf Erfolg haben. Das Landratsamt wird die Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit vermutlich fortsetzen. In der Folge ist mit weiteren Rückbauverfügungen zu rechnen. Da Baugenehmigungen im Außenbereich an strenge Voraussetzungen geknüpft und die absolute Ausnahme sind, ist eine Erweiterung des Gebietes durch Neubauten unwahrscheinlich. Eine positive Entwicklung des Gebietes, auch im Sinne des Tourismus, ist für Steinbach-Hallenberg aktuell nicht zu erwarten. Ob der vom Verein Naherholungsgebiet „Hallenburg e.V. Steinbach-Hallenberg“ angestrebte Bebaungsplan zur Schaffung baurechtlicher Verbindlichkeit Erfolg hat, bleibt abzuwarten.